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Behindertengerechte Bushaltestellen
Kunde:
Aufgabe:
B+S AG und Gemeinde Oberhittnau
Planung und Variantenstudium
Bis spätestens im Jahre 2023 müssen bestehende Bauten und Anlagen sowie die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs gemäss BehiG (behindertengerecht) ausgestattet sein. Der hindernisfreie Zugang betrifft auch die Möblierung und Gestaltung der Bushaltestellen. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorprojektes wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber verschiedene Varianten geprüft und die Bestvariante detailliert ausgearbeitet. Ein hoher Wert wurde auch an die Fussgängerquerungen bzw. Fussgängerschutz gelegt.
Bild: Wix
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